Soonblickhalle


Soonblickhalle – Benutzungsgebühren:

(Auszug)

§ 6:

  1. wie vor
  1. kommerzielle öffentliche Veranstaltungen einschließlich Theaterabend:

    a) erster Tag:  290,- €
    b) zweiter Tag:  520,- €
    c) jeder weitere Tag: 180,- €
    d) Disco-Veranstaltungen: 600,- € bis 700,- € pro Tag
  1. Familienfeiern und sonstige nicht kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen, politischen Gruppen oder gemeinnützigen Organisationen:

    a) Hallennutzung 1 Tag:   80,- €
    b) Wochenende (Sa./So.) 160,- €
    c) Beerdigungskaffee inklusive
    Küchennutzung (pauschal):
      70,- €
    d) Küchennutzung pro Tag:   30,- €
    e) Kühlraum pro Tag:   10,- €
    f) Beschallungsanlage pro Tag:   15,- €
    g) Einräumen der Halle am
    Vorabend ab 19.00 Uhr:
      20,- €
    h) Aufräumen der Halle am
    Folgetag bis 12.00 Uhr:
      20,- €

Im Mietpreis ist Heizung, 1 m³ Wasser und 50 KW/h Strom pro Miettag enthalten. Mehrmengen werden gesondert abgerechnet und in Rechnung gestellt.

Im Einzelfall kann die Ortsgemeinde Riesweiler eine Kaution in Höhe von 100,- €, sowie die zu erwartende Miete im Voraus verlangen.

Im Fall der Benutzung der Musikanlage sind die Lautsprecher nach Absprache mit dem Hausmeister abzubauen.

Alle Hausratsgegenstände einschließlich der Küchengeräte, Gläser, Geschirr, Bestecke usw. sind sorgfältig zu reinigen. Die Bierleitung ist nach Benutzern zu reinigen, die Theke sorgfältig zu säubern. Die von der Ortsgemeinde Riesweiler zur Verfügung gestellten Geschirrhandtücher sind vom Benutzer zu waschen und zu bügeln und müssen unverzüglich zurück gegeben werden.

Alle benutzten Räume sind besenrein zu verlassen. Die Endreinigung erfolgt gegen Berechnung durch die Ortsgemeinde Riesweiler

Thomas Auler, Ortsbürgermeister